Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

(RZZ); (engl.) Customs Cooperation Council (CCC). In ihm arbeiten seit 1950/52 über 100 Staaten zusammen; frühere Bez.: Brüsseler Zollrat. Ziel: Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zollformalitäten. Die Arbeiten des RZZ führten zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (NRZZ; die das frühere Brüsseler Zolltarifschema - BZT - ablöste), zur Konvention über den Zollwert (inzwischen ersetzt durch den GATT-Zollwert-Kodex), zur Konvention über Carnets ATA und zur Entwicklung eines Harmonisierten Systems zur Beschreibung und Codierung von Waren (HS). S. a. NIMEXE, SITC.

Vorhergehender Fachbegriff: Rat der Gemeinden und Regionen Europas | Nächster Fachbegriff: Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Future-Kontrakt | Grenznutzen | Auslandstätigkeitserlaß

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon