Eine Restrukturierungsrückstellung ist nach IAS 37 für eine Restrukturierungsmassnahme zu bilden. Diese Massnahme ist ein Programm, das vom Management geplant und kontrolliert wird und entweder (a) das von dem Unternehmen abgedeckte Geschäftsfeld oder (b) die Art, in der dieses Geschäft durchgeführt wird, wesentlich verändert. Das Vorliegen einer rechtlichen Verbindlichkeit ist keine Voraussetzung für diese Rückstellung. Siehe auch Übersichtsbeitrag Rückstellungen (mit Literaturangaben).
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