Mit diesen vereinbarten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande zunächst am 14.06.1985 in Schengen, Luxemburg, die Grenzkontrollen im Binnenverkehr zum 01.01.1990 abzuschaffen; Schengen I. Dem folgte — nach Umsetzungsschwierigkeiten — am 19.06.1990 ein Durchführungsübereinkommen; Schengen II. Damit wurden die Personenkontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen völlig abgebaut und an die Außengrenzen verlegt. Zudem wurden die Kontrollen im Warenverkehr reduziert. Bis Ende 1996 sind die EU-Staaten Dänemark, Finnland, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien, sowie als Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island den Übereinkommen beigetreten.
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