ist die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Vermögensgegenstand bei Zugang sofort voll abzuschreiben, dieser wird dann nicht mehr aktiviert. Sofortabschreibung kommt in Betracht bei den so genannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), aber auch bei der handelsrechtlich erlaubten Nicht- Aktivierung eines derivativen Firmenwertes. Siehe auch Abschreibungsmethoden und Anlagevermögen (mit Literaturangaben).
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