Teil der Beiträge zu Lebensversicherungen, die der Kapitalansparung der Police dienen, im Gegensatz zum Risikoanteil! Diese Sparanteile werden verzinst. Die Zinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG), jedoch nur bei Lebensversicherungen, deren Prämien nicht zum Sonderausgabenabzug zugelassen sind.
Siehe auch: Kapitaleinkünfte
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