Sind Hausrat, Gebäude oder Betrieb gegen Sturmschäden versichert, zahlen die Versicherer ab Windstärke
8. Kann diese Windstärke am Schadensort durch meteorologische Aufzeichnungen nicht nachgewiesen werden, leistet eventuell die Kfz-Versicherung: Bei Schäden am Kraftfahrzeug kommen Teil- und Vollkaskoversicherung ebenfalls ab Windstärke 8 für Schäden auf, die der Sturm direkt am Fahrzeug verursacht hat. Beispielsweise an einem umgekippten Fahrzeug. Ausserdem ersetzen sie Schäden, die durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste angerichtet werden. Bei einem durch Sturm bewirkten Fahrfehler steht nur die Vollkaskoversicherung für einen Schaden ein.
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