oder Transportversicherungsschein. Transportversicherungsdokument, das bei Abschluss eines Transportversicherungsvertrages vom Versicherer ausgestellt wird. Dies kann unterschiedlich erfolgen: (1) Als Einzelpolice bei einmaligem/getrenntern Versicherungsabschluss für einzelne Warentransporte (fiir die Bedingungen und Prämien von Fall zu Fall vereinbart werden). Die Einzelpolice kann ihrerseits als gekorenes Orderpapier (und dadurch als Wertpapier) oder als qualifiziertes Legitimationspapier (s. dazu Transportversicherungsschein auf den Inhaber) ausgestellt werden. (2) Als Generalpolice bei Versicherung von regelmäßigen oder häufigen Transporten gleicher Art und vergleichbarer Risiken („laufende Versicherung"). In diesem Fall kann für den einzelnen Warentransport ein Transportversicherungszertifikat ausgefertigt werden.
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