Eines von mehreren Kriterien, auf denen die Weisungsbefugnis des Managers gegenüber anderen Personen zur Durchsetzung bestimmter Teilziele des Unternehmens basiert. Verfügungsgewalt ist die Macht über Personen und Sachmittel, die sich aufgrund der Mitwirkung des Managers an der Realisierung von Teilzielen des Unternehmens ergibt. Die Disposition über - Ressourcen, - Ressource-Management, ist die Verfügung über einen Teil der betrieblichen - Produktionsfaktoren wie Betriebsmittel, Kapital, Information (d.h. Zugriffsermächtigung zu Informationsspeichern) und menschliche Arbeitskraft. Mit der Verfügungsgewalt einher geht ein bestimmtes Mass an Verantwortung, die sich darin ausdrückt, dass mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen entsprechend dem ökonomischen Prinzip umzugehen ist.
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