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Verkaufsfahrten (Kaffeefahrten)

Die in der räumlichen und zeitlichen Ver­knüpfung der Elemente „Reiseveranstal­tung“ und „Verkaufsveranstaltung“ hegende überwiegend mit Omnibussen durchgeführ­te ein- oder mehrtägige Reiseveranstal­tungen, in deren Verlauf eine oder mehrere Verkaufsveranstaltungen für Konsumwaren stattfinden. Das Angebot der von sog. „Vertriebsunternehmen“ (d. h. Handels­und/oder Distributionshilfsbetneben) ver­anstalteten Verkaufsfahrten besteht - neben der eigentlichen Pauschalreise mit ihren tou­ristischen Leistungsbestandteilen - i.d.R. aus demonstrationsbedürftigen Gebrauchs­und Verbrauchsgütern, wobei für die mei­sten Waren der Gesundheitsaspekt im Mit­telpunkt des Verwendungsinteresses steht (vgl. Tab.). wettbewerbsrechtliche Problematik (psy­chologischer Kaufzwang) hat die Verkaufs­fahrten in der Öffentlichkeit zu einer nicht unumstrittenen Vertriebsform gemacht und die höchstrichterliche Rechtsprechung wie­derholt dazu veranlaßt, zunehmend strenge­re Auflagen an die Art ihrer (eindeutigen) Deklaration bzw. (unmißverständlichen) werblichen Ankündigung zu stellen; so insb. was den Verkaufscharakter der Fahrten und die Einzelumstände der Verkaufsveranstal­tungen betrifft (Zeitpunkt, Dauer, etwaige Abweichungen vom touristischen Zielort, Freiwilligkeit derTeilnahme). Mit jeweils rd. 0,5 Mrd. EUR Jahresumsatz aus Reiseveranstaltertätigkeit und Konsumgüterabsatz bei knapp 5 Millionen Teilnehmern haben die Verkaufsfahrten in der Bundesrepublik Deutschland eine durchaus beachtliche Marktbedeutung er­langt (Bundesverband Deutscher Vertriebs­firmen, München bzw. BBE-Unterneh- mensberatung, Köln). Ihnen werden auch für die Zukunft Wachstumschancen einge­räumt, namentlich im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Zielgruppen durch entsprechende Programmerweiterung im Waren-und touristischen Leistungsangebot. Eine Variante der Verkaufsfahrten bzw. Kaf­feefahrten sind die Butterfahrten, bei denen die interessierten Verbraucher zu den Häfen der nord- und westdeutschen Küstenregion gefahren werden, um von dort aus auf Schif­fen außerhalb der 3-Meilen-Zone zollfreie Wareneinkäufe tätigen zu können (Duty- Free-Shops).         

Literatur:  Hillesheim ,J., Der Absatz von Konsum­gütern über Kaffeefahrten, Göttingen 1987.

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