(auch Verkaufsfilialen) sind unternehmungseigene Verkaufsorgane, die rechtlich und wirtschaftlich in die Organisation eines Herstellers oder eines Großhändlers eingebunden sind. Sie werden primär errichtet, um direkten Kontakt zu den Abnehmern zu haben und diese intensiv beraten zu können. Verkaufsniederlassungen übernehmen häufig nicht nur Aufgaben des Verkaufs, sondern erfüllen Funktionen in den Bereichen Reparatur, Service und Ersatzteilbevorratung, wie z.B. in der Automobilindustrie. Daneben vertreiben v. a. Unternehmungender Chemischen und Pharmazeutischen Industrie sowie Kaffeeröster, aber auch Schuh-, Porzellan- und Nähmaschinenhersteller ihre Produkte über Verkaufsniederlassungen. Nicht selten wird dieser direkte Vertriebsweg mit einem anderen Vertriebsweg kombiniert, wodurch ein mehrgleisiger Vertrieb entsteht (Vertriebswegepolitik). Oft werden die so definierten Verkaufsniederlassungen auch als Fabriklädenbezeichnet.
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