Siehe auch: Absatzwegepolitik; Personal Selling
werden im Rahmen der Vertriebswegepolitik mit Tätigkeiten des Verkaufs betraut, erlangen aber im Unterschied zu Absatzmittlern kein Eigentum an der Ware. Nach dem Merkmal der Unternehmungszugehörigkeit unterscheidet man zwischen unternehmungseigenen und -fremden Verkaufsorganen. Unternehmungseigene (interne) Verkaufsorgane sind wirtschaftlich vollständig in die Unternehmung eingegliedert, wie z.B. Fabrikläden, Verkaufs- bzw. Vertriebsabteilungen, Reisende, Vertriebsingenieure, Key-Account-Manager, Verkaufsfahrer, Vertriebsgesellschaften und Verkaufsniederlassungen. Unternehmungsfremde (externe) Verkaufsorgane, die auch als akquisitorisch tätige Absatzhelfer bezeichnet werden, sind rechtlich selbständige Gewerbetreibende und unterstützen die Unternehmung beim Abverkauf von Waren und gewerblichen Leistungen. Zu ihnen zählen z.B. Handelsvertreter, Kommissionäre, Kommissionsagenten und Handelsmakler. Die Auswahl bestimmter Verkaufsorgane ist Bestandteil der Verkaufs- und Außendienstpolitik.
Siehe Absatzweg(e) (Absatzwegepolitik)
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