Versicherungsnehmer ist der Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf ihn zugelassene Fahrzeuge. Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung geniesst der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Seine Interessen bei schuldrechtlichen Verträgen werden vertreten. Weitere entscheidende Rechtsbereiche: Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen und Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
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