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Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine reine Kostenversicherung, die bezweckt, dem Versicherungsnehmer die Durchsetzung eigener Rechtsansprüche zu erleichtern. Dabei werden &emdash; je nach Umfang &emdash; die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch die Beratung des Versicherten und die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs oder die Verteidigung gegenüber einem von einem Dritten erhobenen Anspruch entstehen, sowie die Kosten einer mit dem Versicherungsfall zusammenhängenden Strafverteidigung abgedeckt.
Rechtsschutzversicherung Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Um seine rechtlichen Interessen wahrnehmen zu können, kann sich eine Rechtsschutzversicherung als günstig erweisen. Es gibt sie in großer Vielfalt, und sie unterscheiden sich dadurch, welche Risiken des privaten oder beruflichen Bereiches abgedeckt werden. So gibt es z. B. den Fahrer-, den Privat- und Berufs-Rechtsschutz, den Rechtsschutz für nicht Selbstständige, für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken u. a. Der Versicherte kann im Falle einer prozessualen Auseinandersetzung einen Anwalt wählen, der ihn berät, vertritt und auch seinen Prozess führt. Die Versicherung kommt für die Anwalts- und Gerichtskosten auf, für Zeugengelder und Sachverständigengebühren u. a. Es ist klar: Nicht rechtsschutzversichert ist, wer als Dieb durch die Lande streicht oder mit Betrügereien sein Dasein fristet.


Versicherung zum Schutz der rechtlichen Belange des Versicherungsnehmers. Während die Haftpflichtversicherung nur die Rechte auf die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche absichert, stellt die Rechtsschutzversicherung einen wesentlich umfassenderen Schutz insb. in der Form von Kostenerstattungen dar. Man unterscheidet in Rechtsschutz für den Verkehr (anknüpfend an der Person des Versicherungsnehmers, dem Fahrzeug oder dem Fahrer), Familien-Rechtsschutz (Straf-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz, Miet-Rechtsschutz und Arbeits-Rechtsschutz) sowie Firmen-Rechtsschutz als ausschliessliche Absicherung des beruflichen Bereiches. Kombinationen der einzelnen Teilbereiche sind möglich, besonders gebräuchlich ist die Kombination einer Familien- mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.                               Literatur: Bielefeldt, Chr., Die Rechtsschutzversicherung im System der Schadenversicherungen, Karlsruhe 1971. Sperling, K., Rechtsschutzversicherung, in: Farny, D. u. a. (Hrsg.), Handwörterbuch der Versicherung, Karlsruhe 1988, S. 627 ff.

Die Versicherung erstattet Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten in Zivil- und Strafrechtsprozessen, wenn Erfolgsaussichten bestehen. Durch eine Rechtsschutzversicherung lassen sich viele Rechtsgebiete im privaten und beruflichen Umfeld abdecken. Aber beispielsweise keine Ehe- oder Erbstreitigkeiten. Üblicherweise tritt eine Rechtsschutzversicherung für Vorfälle ein, die mehr als drei Monate nach Abschluss des

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