Besonders für freie, beratende Berufe empfiehlt sich die Zusatzdeckung für Vermögensschäden. Für Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Steuerprüfer ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschaden gesetzlich vorgeschrieben. Bevor sie ihr Büro oder ihre Kanzlei eröffnen können, müssen sie eine Police über eine Versicherungssumme von mindestens 250 000 Euro vorweisen. Doch auch für alle anderen freien oder beratenden Berufe ist eine solche Absicherung sinnvoll, um bei Regressforderungen nicht die Existenz zu gefährden. Beispiele: Ein Hausverwalter übersieht, eine zulässige und vom Eigentümer gewünschte Mieterhöhung rechtzeitig umzusetzen. Er muss den dadurch entstandenen Mietausfall ersetzen. Einem Grafikdesigner unterläuft bei seinen Entwurfsarbeiten ein Fehler. Der erstellte Prospekt hat Mängel. Die Neuerstellung kostet 10 000 Euro. Beide Schäden zahlt die Versicherung.
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