(engl.: letter of unterstanding). V. werden v. a. bei größeren, internationalen Projekten zwischen den Vertragspartnern geschlossen. Der endgültige Vertragsabschluss wird meist von einem bestimmten Umstand oder einer Zustimmungsfrist für die zuständigen Gremien abhängig gemacht. Der V. begründet einen Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Hauptvertrages; dessen wesentlicher Inhalt ist bereits im V. festgeschrieben.
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