Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht oder die Obliegenheit, alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Sie soll dem Versicherer ermöglichen, das Risiko einzuschätzen. Dies kann eine Versicherungsgesellschaft nur, wenn ihr die Gefahrenumstände bekannt sind. Die vorvertragliche Anzeigepflicht gilt in dem Zeitraum vom Antrag bis zur Antragsannahme durch die Versicherung.
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