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Wechselstrenge

Begr. f. die wechselrechtlichen Vorschriften und Regeln, welche die förmliche Natur des Wechsels begründen und die rasche und sichere Durchsetzbarkeit einer Wechselforderung ermöglichen. Die formelle W. (Form- und Fristvorschriften) und die materielle W. (alle, die den Wechsel unterzeichnet haben, haften dem Wechselgläubiger nach Maßgabe des Urkundentextes) begründen die besondere Verkehrssicherheit und Umlauffähigkeit des Wechsels. Dabei ist die Loslösung vom zu Grunde liegenden Rechtsgeschäft ein wichtiges Kriterium.

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