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Wechselstuben

Unternehmen, die ausschließlich oder als Nebentätigkeit (wie Hotels, Reisebüros, Kaufhäuser) das Geschäft mit Sorten betreiben; sich also mit dem Austausch von Banknoten und Münzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, befassen (inländische gegen ausländische Sorten und umgekehrt). W. unterliegen in Deutschland der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (früher: des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen). Nach Erkenntnissen der (engl.) Financial Action Task Force an Money Laundering der OECD wurden W. zunehmend zur Geldwäsche missbraucht, nachdem es durch abgestimmte internationale Vereinbarungen schwieriger geworden war, illegale Gelder über Banken zu „waschen".

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