FATF (engl.). Gegr. 1989, Sitz: Paris. Zwischenstaatliche Einrichtung bei der OECD, deren Hauptaufgabe es ist, den politischen Willen zur gesetzlichen und administrativen Bekämpfung der nationalen und internationalen —> Geldwäsche zu entwickeln und zu fördern; dazu werden einschlägige Strategien und Instrumente erarbeitet. In dieser Expertengruppe sind zurzeit 31 Staaten (darunter Deutschland) vertreten; hinzu kommen Anti-Geldwäsche-Organisationen mit Beobachterstatus, z. B. das Council of Europe PC-R-EV Committee und mehrere internationale Organisationen, z. B. das Büro für Drogenkontrolle und Kriminalitätsvorbeugung der Vereinten Nationen — (engl.) Office for Drug Control and Crime Prevention (ODCCP). FATF veröffentlicht regelmäßig Listen mit den Namen der Länder, die eine Kooperation im Kampf gegen Geldwäsche verweigern. www.oecd.org/fatf
Vorhergehender Fachbegriff: Financial Accounting Standards Board (FASB) | Nächster Fachbegriff: Financial Assets
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|