Häufiger Streitpunkt zwischen Versi cherungsnehmern und Versicherern in der Fahrzeugversicherung. Entsteht der Fahrzeugschaden durch den Zusammenprall mit Haarwild wie Hirsche, Rehe und Hasen, wird der Schaden ersetzt. Nach Auffassung der Versicherungsunternehmen ist immer nur der nachgewiesene Zusammenprall mit dem Wild versichert. Das Ausweichen, um einen Zusammenprall - und damit unter Umständen auch grössere Personen- und Sachschäden - zu vermeiden, ist hingegen nicht versichert. Diese Auffassung ist jedoch in der Rechtsprechung ausserordentlich strittig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Entschädigungsleistungen auch derjenige geltend machen kann, der dem Wild ausweicht, um den Zusammenstoss zu vermeiden, und hierdurch zu Schaden kommt. Allerdings muss er seine Behauptung beweisen können (BGH 20.02.1991 - IV ZR 202/90).
Vorhergehender Fachbegriff: Wildschaden | Nächster Fachbegriff: Willenserklärung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|