Die auf übergeordneter Ebene zusammengefaßte mittelbare Zuständigkeit eines Vorgesetzten für die Aufgaben und das Geschehen in den ihm nachgeordneten Bereichen. Die übergeordnete Zuständigkeit besteht aus den Vorgesetztenfunktionen und erstreckt sich auf die Summe der Auf gabenfelder aller nachgeordneten Bereiche. Darüber hinaus können einem Vorgesetzten in gewissem Umfang zusätzlich persönliche Sachaufgaben zugewiesen werden, die seine übergeordnete Zuständigkeit nicht zu berühren brauchen.
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