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Angebotsorientierte Arbeitsmarktreformen

Beim Stichwort freiwillige Arbeitslosigkeit ist ein makroökonomisches Arbeitsmarktmodell zugrunde gelegt, das sich hervorragend eignet, die Effekte von marktorientierten „Supply Side Policies“ zu analysieren. Folgende Beispiele verdeutlichen dies:
(1) Arbeitsmarktreform: Reformen können direkt an der Nominallohnsetzungsmacht der Gewerkschaften ansetzen, wenn ihre Politik für ein Reallohnniveau (l/p)1 verantwortlich ist, das mit einem hohen Beschäftigungsstand nicht vereinbar ist. Eine Beseitigung der gewerkschaftlichen Möglichkeiten, im volkswirtschaftlichen Durchschnitt einen Reallohn oberhalb von (l/p)* durchzusetzen, würde die klassische Arbeitslosigkeitskomponente tendenziell beseitigen, wenn sich die Nachfrage nach Arbeit nicht ändert (wovon bei adäquater staatlicher Politik nicht auszugehen ist). Die Beschäftigung würde von B1 auf den gleichgewichtigen Beschäftigungsstand B* steigen. Die Arbeitslosigkeit würde bei Berücksichtigung der freiwilligen Komponente, die durch die horizontale Differenz zwischen GAA und EP symbolisiert wird (s. freiwillige Arbeitslosigkeit) insgesamt sinken, selbst wenn ceteris paribus der Anreiz steigen sollte, aufgrund von — relativ zum Marktlohn — gestiegenen Lohnersatzleistungen individuell länger arbeitslos zu bleiben.

(2) Einkommensteuerreform: Eines der Schlüsselelemente angebotsorientierter Wirtschaftspolitik ist die Senkung des marginalen Einkommensteuersatzes (Zusatzbesteuerung jedes zusätzlich verdienten Euro). Welchen Einfluss steuerliche Maßnahmen auf Ausmaß und Form des Arbeitsangebotes bei gegebener Erwerbsquote haben, ist jedoch umstritten, da unklar ist, ob letztlich der Einkommens- oder der Substitutionseffekt einer Einkommensteueränderung dominiert. Beim Substitutionseffekt bewirkt eine Senkung des marginalen Einkommensteuersatzes eine Substitution von Freizeit durch Arbeit, weil die Opportunitätskosten von Freizeit in Form von entgangenem Nettoeinkommen gestiegen sind. Im Gegensatz dazu kommt es beim Einkommenseffekt zu einem Rückgang des Arbeitsangebots, weil die Wirtschaftssubjekte nun für den gleichen Lebensstandard weniger arbeiten müssen. Bei empirischen Untersuchungen solcher Steuersenkungen hat sich gezeigt, dass das Arbeitsangebot geringfügig steigt, Investitionen und Sozialprodukt nehmen jedoch stark zu.

Angenommen wird ein marginaler Einkommensteuersatz, der der vertikalen Strecke ab entspricht. Die gleichgewichtige Beschäftigung liegt dann bei B1, da die Einkommensteuer zu einer Differenz zwischen Brutto- und Nettogehältern der Arbeitnehmer führt. Beim Beschäftigungsstand B1 wird eben diese Anzahl von Personen zum Bruttoreallohn (l/p)1 von Unternehmen eingestellt. Ebenfalls B1 Arbeitnehmer akzeptieren ein Arbeitsplatzangebot zum Nettoreallohn (l/ p)3. Genau diese Übereinstimmung impliziert die Gleichgewichtigkeit von B1. Die horizontale Strecke bc zeigt hier die natürliche Rate der Arbeitslosigkeit an, d.h. die Zahl an abhängigen Erwerbspersonen, die nicht bereit sind, zum aktuellen Nettoreallohn Arbeit anzubieten. Nimmt man nun vereinfachend (und unrealistischerweise) eine Abschaffung der Einkommensteuer an, so würden Brutto- und Nettolohn beim neuen Arbeitsmarktgleichgewicht d zusammenfallen. Hierdurch steigt erstens die gleichgewichtige Beschäftigung, trotz steigender Erwerbsbevölkerung würde auch der Nettoreallohn zunehmen. Die gleichgewichtige Arbeitslosigkeit würde per Saldo von bc auf de fallen, da ceteris paribus ein Anstieg der realen Nettoarbeitseinkommen relativ zu den Lohnersatzleistungen die „freiwillige Arbeitslosigkeit“ verringert.

Ähnliche Effekte wie bei der Einkommensteueränderung ergeben sich bei einer Verringerung der Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld). Bei einer gegebenen Anzahl von Erwerbspersonen würden dann weniger Menschen bereit sein, zu jedem Reallohn arbeitslos zu bleiben. Die Arbeitsangebots-Kurve GAA würde sich nach rechts verschieben. Die gleichgewichtige Beschäftigung und der damit verbundene Output würden durch eine Verringerung von Lohnersatzleistungen steigen, die „natürliche Rate der Arbeitslosigkeit“ würde sinken. Eine Senkung der gesetzlichen, paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu zahlenden Sozialversicherungsabgaben lässt sich einfach darstellen, da sie wie eine Einkommensteuer einen Keil zwischen die von Arbeitgebern zu zahlenden Arbeitskosten und die Nettolöhne der Arbeitnehmer treiben. Eine Verringerung dieser Beiträge wird folglich das gleichgewichtige Beschäftigungs- und Nettoreallohnniveau erhöhen und die „natürliche Rate der Arbeitslosigkeit“ senken.

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