Bei vollständiger Konkurrenz auf dem Güter- und Arbeitsmarkt gilt die Formel „Wertgrenzprodukt der Arbeit gleich Lohnsatz“ (s. auch Arbeitsnachfrage bei vollständiger Konkurrenz). Bei anderen Marktformen gilt die allgemeine Gewinnmaximierungsbedingung „Grenzerlösprodukt der Arbeit gleich Grenzfaktorkosten der Arbeit“.
Diese Formel enthält alle Fälle, die bei der mikroökonomischen Marktanalyse von Bedeutung sind, als Spezialfälle
(1) die vollständige Konkurrenz auf allen Märkten,
(2) das Monopol auf dem Gütermarkt und vollständige Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt,
(3) die vollständige Konkurrenz auf dem Gütermarkt und das Monopson auf dem Arbeitsmarkt sowie
(4) das Monopol auf dem Gütermarkt und das Monopson auf dem Arbeitsmarkt. Unterschiedliche Marktformen können zu völlig anderen Ergebnissen als bei vollständiger Konkurrenz führen.
Unterstellt man etwa, dass ein Unternehmen auf einem Teilmarkt einziger Nachfrager nach Arbeit (Monopson) ist, dann hat die Arbeitsangebotskurve eine positive Steigung. Bei vollständiger Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt ist der Lohnsatz hingegen für das einzelne Unternehmen ein Datum, die Grenzkosten einer weiteren Arbeitseinheit sind konstant. Für den Monopsonisten gibt die Arbeitsangebotskurve dagegen an, wie hoch der Preis für Arbeit mindestens bei alternativen Einsatzmengen ist. Es handelt sich also um die durchschnittlichen Arbeitskosten, die mit zunehmender Arbeitsnachfragemenge steigen. Folglich sind die Grenzkosten einer weiteren Arbeitseinheit immer größer als die durchschnittlichen Arbeitskosten.
Der Monopsonist maximiert seinen Gewinn, wenn der zusätzliche Erlös, der aus dem Einsatz der letzten Faktoreinheit resultiert, den Grenzfaktorkosten dieser Einheit entspricht. Im Schnittpunkt der Grenzfaktorkosten der Arbeit mit der Grenzerlösproduktkurve der Arbeit, die wegen der Preisabhängigkeit der Nachfrage auf dem Absatzmarkt (außer bei vollständiger Konkurrenz) kleiner ist als die Grenzwertproduktkurve der Arbeit, ist der Arbeitseinsatz des Monopsonisten gewinnmaximal (bei B0 und l0). Wird nun z.B. ein Mindestlohn oberhalb von l0 festgelegt, steigen — anders als bei vollständiger Konkurrenz — Beschäftigung und Lohn bis zum Schnittpunkt der Grenzerlösproduktkurve und der Faktorangebotskurve der Arbeit. Bei einem Mindestlohn von l1 kann die nachgefragte Menge nach Arbeit bis zum Schnittpunkt der Grenzerlösproduktkurve mit der Faktorangebotskurve steigen, ohne dass ein höherer Lohn zu zahlen wäre. Ein Mindestlohn l1 bewirkt also im Gegensatz zur Situation des vollständigen Wettbewerbs am Arbeitsmarkt nicht nur einen höheren Lohn, sondern auch eine höhere Beschäftigung auf dem Teilmarkt.
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