Bankgeschäfte, die nicht oder nur unvollständig aus der Bankbilanz erkennbar sind. Im Rahmen der Regulierung erfolgt eine Unterteilung in traditionelle und innovative außerbilanzielle Geschäfte (AbG’s). Typischerweise begründen die traditionellen AbG’s eine Eventualverbindlichkeit oder sonstige Verbindlichkeit und sind unter dem Bilanzstrich gesondert auszuweisen. Innovative AbG’s umfassen Derivate und Swaps. Hierbei handelt es sich um schwebende Geschäfte, die daher nicht bilanzierungsfähig sind.
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