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Bankrott

Bankrott ist der (schuldhaft herbeigeführte) Zusammenbruch eines Unternehmens.

(engl. bankruptcy) Im Zusammenhang mit dem Konkurs ist Bankrott (von ital. banca rotta = zerschlagene Bank) eine Konkursstraftat i. S. von § 283 Strafgesetzbuch (StGB). Umgangssprachlich wird Bankrott auch synonym zu Konkurs verwendet. Betrügerischer Bankrott als Straftat dient der Bereicherung der Bankrotteure zulasten von Anteilseignern, Kunden, Lieferanten und der Mitarbeiter des Unternehmens.

(italienisch: banca rotta = Bruch der Bank) heißt die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Rechtlich handelt es sich um einen Konkurs mit strafrechtlichen Folgen. Es gibt den einfachen Bankrott (fahrlässig) und den betrügerischen Bankrott (vorsätzlich). Es gibt hierbei das Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 29.7.1976. Umgekehrt muß ein Konkurs kein Bankrott sein! Siehe auch llliquidität.

Wie viele Begriffe der modernen Finanzwelt stammt das Wort Bankrott aus dem Italienischen, und zwar von »banca rotta«, was »zerbrochene Bank« bedeutet (nach dem Tisch der Geldwechsler, der den späteren Banken den Namen gab). Ursprünglich bedeutete Bankrott Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs (seit 1.1. 1999 Insolvenz) eines Schuldners. Heute wird der Begriff Bankrott vorwiegend noch im Strafrecht verwendet und dort als Insolvenzstraftat unter Strafe gestellt.

Bei einem Bankrott entzieht ein Schuldner »bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit« (§ 283 StGB) Vermögen oder Vermögensteile, die der Insolvenzmasse angehören, dem Zugriff seiner Gläubiger oder versucht sie zu entziehen.

Als Höchststrafe sind für den Bankrott fünf Jahre Freiheitsentzug vorgesehen. Auch eine Verurteilung zu einer Geldstrafe ist möglich. In einem besonders schweren Fall des Bankrotts wird immer eine Freiheitsstrafe ausgesprochen, der Spielraum reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Ein besonders schwerer Fall liegt vor, »wenn der Täter 1. aus Gewinnsucht handelt oder 2. wissentlich viele Personen in die Gefahr des Verlustes ihrer ihm anvertrauten Vermögenswerte oder in wirtschaftliche Not bringt«, (Krida)

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (ital. bancarotta, „zerbrochene Bank“) Zahlungsunfähigkeit von Einzelpersonen, Firmen, Organisationen und Staaten (Staatsbankrott) und ihrer Gliederungen (bankrotte Städte).

Auch: Bankerott. Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz einer Unternehmung als Schuldner.

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