zweite und rechtsverbindliche Stufe der Bauleitplanung. Die Bebauungsplanung konkretisiert die städtebaulichen Zielvorstellungen und hat rechtskräftige Bindung gegen jedermann (imperative Planung). Die Bebauungsplanung ist Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit für ihr Gebiet, die aber auch in die Zielvorstellungen von Raumordnung und Landesplanung eingebunden ist.
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