darauf gerichtet, Lieferfähigkeit und -bereit- schaft der für das beschaffende Unternehmen relevanten Bezugsquellen zu erhalten. Sie ist ein wichtiger Teil der Risikopolitik; ihre Teilziele lassen sich als Versorgungssicherheit und Flexibilität in der Lieferantenauswahl kennzeichnen. Der Beschaffungsquellensicherung dienen vor allem folgende Massnahmenbündel: • Abschluss längerfristiger Kaufverträge mit einem oder wenigen Lieferanten (Auftragskonzentration), • Verteilung der Aufträge auf mehrere Lieferanten (order Splitting), um das Risiko des Ausfalls eines Hauptlieferanten kompensieren zu können, • strukturelle Absicherung von Beschaffungsquellen durch Kooperation mit anderen Unternehmensbereichen (z.B. gemeinsame Forschung und Entwicklung), Intensivierung wechselseitiger vertraglicher Bindungen (z.B. durch längerfristige Kompensationsgeschäfte) sowie kapitalmässige Beteiligung am Lieferunternehmen (z.B. "backward Integration" zur Erschliessung von Rohstoffvorkommen). Literatur: Farmer, D./Taylor, B. (Hrsg.), Corporate Planning and Procurement, London 1975. Engelhardt, W., Bezugsquellensicherung, in: HWProd, Stuttgart 1979, Sp. 362 ff.
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