Ihrem Anwendungsgebiet entsprechend kann man zwischen kaufmännischen
und kamerali- stischen Buchführungssystemen unterscheiden. Die kaufmännische
Buchführung ist als einfache und als doppelte, die kameralistische als einfache
und als gehobene Buchführung zu betreiben.
Die (einfache) Kameralistik ist keine kaufmännische Buchführung, da sie
weder eine Inventur, noch eine Bewertung kennt. Als eine auf Einnahmen und
Ausgaben aufbauende Soll-Ist-Rechnung ist sie bis heute das am staatlichen Haushaltsplan orientierte
Buchführungssystem der Behörden und öffentlichen Verwaltung. Auch in ihrer
gehobenen Form, die u.a. auch Vermögenskonten und die Periodenabgrenzung
kennt, ist die Kameralistik für kaufmännische Zwecke ungeeignet, da bei ihr
die zwingende Verbindung zwischen Vermögens- und Erfolgsrechnung fehlt.
Die einfache
kaufmännische Buchführung erfaßt
nur diejenigen Geschäftsvorfälle buchmäßig, die aus Kontroll- und
Inventargründen unbedingt benötigt werden; innerbetriebliche Leistungsvorgänge
bleiben unberücksichtigt. Sie erfüllt jedoch drei Mindesterfordernisse:
*
fortlaufende,
zeitfolgegemäße Aufzeichnung der gesamten baren und unbaren Geschäftsvorfälle
in einem oder mehreren Grundbüchern (Kassenbuch, Tagebuch),
*
Führung
eines Hauptbuches mit ausschließlicher Funktion als Kontokorrent- bzw. Geschäftsfreundebuch,
*
jährliche
Bestandsaufnahme mit Nachweis im Inventur- und Bilanzbuch.
Man beschränkt sich hier bei der Verbuchung der Geschäftsvorfälle auf
die Erfassung der Zahlungsseite. Damit kommt die einfache kaufmännische
Buchführung mit einem Kassen- und einem Bankkonto sowie einem Kontokorrentkonto,
das der Abrechnung der Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Kunden dient,
aus. Der Periodenerfolg kann nur über einen Reinvermögensvergleich nach der
inventurmäßigen Bestandsfeststellung ermittelt werden. Die Bilanz ist nicht
aus der Buchführung, sondern aus dem Inventar zu entwickeln. Eine Gewinn- und
Verlustrechnung kennt die einfache Buchführung nicht. Da der von allen
Kaufleuten zu erstellende Jahresabschluß jedoch gem. § 242 Abs. 3 HGB
mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bestehen muß, ist die
einfache kaufmännische Buchführung als nicht mehr zulässig anzusehen.
Die doppelte
Buchführung (Doppik) ist
gekennzeichnet durch einen ausgeprägten Dualismus, der sich in den einzelnen
Bereichen der Buchführung wie folgt niedergeschlagen hat:
*
Erfassung
aller das Betriebsvermögen berührenden Vorgänge (Geschäftsvorfälle) in zeitlicher
und sachlicher Ordnung,
*
Buchung
auf Konto und Gegenkonto, mit Soll- und Habenaufzeichnung desselben Betrages
und damit ausgeprägter Kontroll- funktion,
* Darstellung der Zahlungs- und Leistungsvorgänge
auf Bestands- und Erfolgskonten mit getrenntem, aus den Büchern zu entwickelndem Abschluß,
*
zweifache
(doppelte) Erfolgsermittlung sowohl aus der Sicht der Vermögens- als auch der
(Eigen-)Kapitalrechnung mit laufender Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der Bestandsänderungen
und der Erfolgsquellen.
Literatur: Eisele, W, Technik
des betrieblichen Rechnungswesens, 5. Aufl., München 1993. Falterbaum, H./Beckmann, H., Buchführung und Bilanz, 13. Aufl., Achim 1989. Haberstock, LJBreithecker, V., Buchführungssystem und Prüfung, in: HWRev,
Stuttgart 1983.
Buchführungssysteme sind: einfache Buchführung (so führt vielleicht Sepp Murks die Bücher seines sehr kleinen Feinkostgeschäftes): Hier erfolgt eine chronologisch geordnete Aufzeichnung der Zu- und Abgänge aller baren und unbaren Geschäftsvorfälle in verschiedenen Buchführungsbüchern. Der Erfolg der entsprechenden Zeitperiode wird über die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden ermittelt. doppelte Buchführung/Doppik: Dies ist das gebräuchliche Buchführungssystem der Praxis. Die Bezeichnung rührt daher, dass ein Geschäftsvorfall die Buchung auf mindestens zwei Buchführungskonten nach sich zieht. Beispiel: Die Huber AG erwirbt ein Grundstück für 200.0(0) € und überweist den Kaufpreis durch die Bank; auf dem Konto „Grundstücke" wird ein Zugang von 200.0(0)E verbucht, auf dem Konto „Bank" entsprechend ein Abgang in Höhe desselben Betrags. Der Erfolg (Gewinn oder Verlust) einer Zeitperiode wird bei diesem Buchführungssystem sowohl über die Bi- lanz als auch durch die Gewinn- und g Verlustrechnung ermittelt. kameralis’tische Buchführung: Sie ist die Buchführung der Behörden und öffentlichen Betriebe und stellt eine Einnahmen-/ Ausgabenrechnung dar.
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