Doppik. Unter Buchführung ist die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Organisationseinheit zu verstehen. Diese Aufzeichnungen werden in der Finanzbuchhaltung dokumentiert mit dem Ziel, jederzeit einen Überblick über die zur wirtschaftlichkeitsorientierten Steuerung erforderlichen Kennzahlen der Liquiditäts- (Liqudität) und Vermögenslage (Vermögen) erhalten zu können. Bei der Doppik werden alle Geschäftsvorteile jeweils auf (mindestens) zwei Konten verbucht, wobei auf dem einen ein Zugang und auf einem anderen ein Abgang verbucht wird, z. B. Warenverkauf (Abgang) an Kasse (Zugang). Ausgangspunkt der doppelten Buchführung ist immer eine Eröffnungsbilanz, aus der die Anfangsbestände in die Konten eingebucht werden. Die Doppik erlaubt eine doppelte Erfolgsermittlung zum einen durch eine Gegenüberstellung des in der Abschlussbilanz ermittelten (Betriebs-) Vermögenswertes mit dem der Vorperiode und der Ermittlung des in der Abrechnungsperiode ermittelten Gewinnes, zum anderen durch die Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
(Doppik). Bedeutet, dass aus systematischen Gründen von jedem Geschäftsvorfall zwei Konten angesprochen werden (Konto/Gegenkonto) und aus organisatorischen Gründen jede Buchung in zwei verschiedenen Büchern erfolgt (Hauptbuch/Grundbuch). Jeder Geschäftsvorfall taucht daher doppelt auf. Dies gilt auch für den Erfolg der Geschäftstätigkeit, der einmal in der Bilanz als Veränderung des Eigenkapitals ausgewiesen wird und ein anderes Mal in der Gewinn-und Verlustrechnung als Saldo des GuV-Kontos. Meist werden Grund- und Hauptbuch in einem einzigen Formular vereinigt (Amerikanisches Journal) oder mithilfe computerisierter Datenverarbeitungsanlagen durch Stammdaten und Bewegungsdaten bewältigt. Die Dateneingabe erfolgt durch Übertragung von Datenträgern oder durch direkte Eingabe am System. Häufig werden diese Aufgaben von externen Spezialisten (DATEV) übernommen.
Buchführungssysteme
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