Die Rechtsverhältnisse natürlicher und juristischer Personen untereinander werden im bürgerlichen Recht geregelt. Dieses Gebiet ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen niedergelegt. Das BGB umfasst fünf Bücher, darunter den allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Für Kaufleute sind vor allem die Inhalte der ersten drei Bücher des BGB von Bedeutung. Diese werden neben anderen Rechtsgebieten dem privaten Wirtschaftsrecht zugeordnet. Der Grundsatz der Privatautonomie prägt insbesondere das Vertragsrecht. Im allgemeinen Teil des BGB werden Grundbegriffe definiert. Rechtssubjekte sind natürliche oder juristische Personen. Rechtsobjekte sind bewegliche und unbewegliche Sachen. Die Grundform der juristischen Person ist der Verein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seiner Geburt; die Geschäftsfähigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Minderjährigenrecht, die Vertretungsregeln und die Verjährungsvorschriften sind im allgemeinen Teil enthalten. Das Schuldrecht beruht auf dem Begriff der Leistung. Kraft eines Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Das BGB definiert den Ort und die Zeit der Leistung als dispositives Recht. Soweit die Vertragsparteien keine andere Vereinbarung treffen, gelten nachrangig die Vorschriften des BGBürgerliches Recht Im allgemeinen Teil des Schuldrechts werden u.a. die Leistungsstörungen und ihre Rechtsfolgen beschrieben. Das Recht der Schuldverhältnisse umfasst auch die Beteiligung Dritter am Vertrag, z.Bürgerliches Recht durch Abtretung, ferner das Gesamtschuldverhältnis und die Beendigungstatbestände, z.Bürgerliches Recht Erfüllung, Aufrechnung, Rücktritt und Kündigung. Im besonderen Teil des Schuldrechts sind einzelne Vertragsarten aufgeführt, z.Bürgerliches Recht der Kaufvertrag, der Mietvertrag und der Werkvertrag (Vertragsrecht). Ferner werden die gesetzlichen Schuldverhältnisse und ihre Rechtsfolgen dargestellt. Hierzu gehören die Geschäftsführung ohne Auftrag, die ungerechtfertigte Bereicherung und das Recht der unerlaubten Handlungen (auch Deliktsrecht). Die Prod uzentenhaftung wird aus dem Deliktsrecht hergeleitet. Das 3. Buch des BGB enthält das Sachenrecht mit den grundlegenden Regeln über Eigentum und Besitz. Man unterscheidet zwischen dem Mobiliarsachenrecht und dem Immobiliarsachenrecht. Das bürgerliche Recht wird stark von der Entwicklung des Europäischen Wirtschaftsrechts beeinflusst.
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