unverzinsliche Schatzanweisungen, die die Deutsche Bundesbank gem. § 42 BBankG ausschließlich zu geldpolitischen Zwecken begeben kann. Das Gesamtvolumen ist auf 50 Mrd. DM begrenzt. Diese Geldmarktpapiere sind zwar rechtlich Schatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland, wirtschaftlich ist jedoch die Deutsche Bundesbank die Schuldnerin. Sie leistet damit die jeweiligen Zins- und mTilgungsdienste.
Bundesbank-mLiquiditäts-U-Schätze wurden bislang lediglich über einen Zeitraum von zwei Jahren (1992-1994) begeben. Die Titel wiesen zuletzt ausschließlich Laufzeiten von 6 Monaten auf. Vor dem 30. 12. 93 erfolgte eine Emission in den Laufzeitsegmenten von 3, 6 sowie 9 Monaten. Die Bulis wurden in einer Mindeststückelung von 500.000,? DM emittiert. Die Emission der abgezinsten Titel, die bei Einlösung zu 100% getilgt wurden, erfolgte im Zinstenderverfahren (Tenderverfahren). In die Geldmarktregulierung durch die Bundesbank waren die Bulis nicht einbezogen. Auch ein vorzeitiger Rückkauf durch die Emittentin erfolgte nicht und an den Börsen wurden Bundesbank-Liquiditäts-U-Schätze nicht notiert. Dennoch existierte ein funktionierender Sekundärmarkt. Üblich waren Tranchen von 50 Mio. DM und darüber.
Auf Grund eines entsprechenden Zentralbankratbeschlusses wurde die Emission der Bulis nach der Semptember-Auktion 1994 eingestellt. Das Volumen der umlaufenden Titel belief sich zuletzt auf 21,6 Mrd. DM.
unverzinsliche Schatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland, die aufgrund von §42 BBankG ausschließlich zu geldpolitischen Zwecken begeben werden (Liquiditätspapiere). Diese kurzfristigen Geldmarktpapiere wurden von der Deutschen Bundesbank seit 1993 allen inländischen und ausländischen Privatpersonen über Kreditinstitute i. S. des KWG zum Kauf angeboten. Alle Zins- und Tilgungsverpflichtungen hat die Bundesbank zu erfüllen, so dass, wirtschaftlich gesehen, Emissionen der Bundesbank vorliegen. Mit der Ausgabe der Liquiditätspapiere wurde zum einen die Ausrichtung der Geldpolitik auf die Offenmarktpolitik der Deutschen Bundesbank verstärkt. Zum anderen erweiterte die Bundesbank (über die Steuerung des Zinssatzes für Tagesgeld hinaus) ihre Einwirkungsmöglichkeiten auf den Finanzierungskreislauf durch ein liquiditätspolitisches Instrument, mit dem sie direkt liquide Mittel absaugen kann, und zwar nicht nur von Banken, sondern auch von Nichtbanken im In- und Ausland. - Sekundärmarkt: Bulis werden zwischen europäischen Zentralbanken und institutionellen Anlegern gehandelt.
Bundesbank-Liquiditäts-U-Schätze
Abk. für Bundesbank-Liquiditäts-U-Schätze.
Kurzbezeichnung für die Ausgabe von Liquiditätspapieren durch die Deutsche Bundesbank. Der Zentralbankrat hat erstmalig Anfang Februar 1993 Liquiditätspapiere von bis zu 35 Mrd. DM zur Emission freigegeben, die eine Laufzeit von drei, sechs und neun Monaten haben und am
3. 6.,
3. 9. und
3. 12. fällig werden. Sie werden abgezinst ausgegeben. Der Käufer erwirbt dieses Papier somit zu einem Kurs unter dem Nennwert von 100 %. Bei Verfall wird es zum Nennwert eingelöst. Die Höhe der Verzinsung ergibt sich aus der Differenz zwischen Nennwert und Kaufkurs. Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Versteigerungsverfahrens. Bietungsberechtigt sind auch Nichtbanken, allerdings müssen sie sich eines inländischen Kreditinstituts bedienen. Die Auslieferung erfolgt als Girosammelbestandsanteile. Die Titel sind lombardfähig und für Wertpapierpensionsgeschäfte zugelassen. Es gibt jedoch keine Börsennotierung und keine Kurspflege.
Siehe auch: Finanzinnovationen
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