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Wertpapierpensionsgeschäft

geldpolitisches Instrument im Rahmen der Offenmarktpolitik. Die —Deutsche Bundesbank kauft in diesem Falle lombardfähige, festverzinsliche Wertpapiere (Lombardpolitik) sowie unverzinsliche Schatzanweisungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr von den Geschäftsbanken unter der Bedingung an, dass sie gleichzeitig von diesen zu einem vorweg vereinbarten Termin zurückgekauft werden.        

Pensionsgeschäft auf der Grundlage der Übertragung von Effekten, insbesondere durch die Deutsche Bundesbank.

Kauf von festverzinslichen Wertpapieren unter gleichzeitiger Übernahme der Rückkaufverpflichtung seitens des Verkäufers zu einem bestimmten Datum. Verzinsung erfolgt über die Festlegung der An- und Rückkaufspreise. Zu unterscheiden sind echte und unechte Pensionsgeschäfte. Die EZB betreibt solche - Offenmarktgeschäfte auf Zeit - in starkem Masse mit den Geschäftsbanken.

Pensionsgeschäfte
siehe Pensionsgeschäfte.


Pensionsgeschäfte

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Ein Instrument der Bundesbank. dessen Zinssatz als „dritter Leitzins“ betrachtet wird.

Im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik kauft die Deutsche Bundesbank festverzinsliche Wertpapiere, mit der Bedingung, dass sie zurückgekauft werden. Sie versucht dadurch die Geldversorgung der Geschäftsbanken zu regulieren.

Besondere Form der Offenmarktpolitik, bei der die Zentralbank von den Geschäftsbanken Wertpapiere per Kassa unter der Bedingung ankauft, dass die Geschäftsbanken diese Papiere gleichzeitig per Termin zurückkaufen. Im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) laufen diese Geschäfte unter der Bezeichnung befristete Transaktionen. Die Zentralbanken kaufen jetzt die Wertpapiere nicht mehr; d. h. sie werden nicht mehr übereignet, sondern nur noch - vorübergehend - verpfändet. Die Europäische Zentralbank (EZB) stellt den Geschäftsbanken in der Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion über solche befristete Transaktionen den größten Teil der Zentralbankgeldmenge zur Verfügung.



befristete Geschäfte, bei denen das Eigentum an einem i.d.R. als Sicherheit dienenden Vermögenswert auf den Gläubiger übergeht, unter der Vereinbarung, dass der entsprechende Vermögenswert zu einem künftigen Zeitpunkt auf den Schuldner zurückübertragen wird. Die - Deutsche Bundesbank greift als integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken auf Wertpapierpensionsgeschäfte nur zur Liquiditätsabschöpfung zurück. Zu diesem Zweck kann sie im Wege bilateraler Geschäfte aus ihrem Eigenbestand Wertpapiere verkaufen unter der Voraussetzung, dass der Geschäftspartner Papiere gleicher Wertpapier-Kennummer per Termin zum festgesetzten Datum an die Bank zurückverkauft. Offenmarktkredite vergibt die Bundesbank dagegen nicht in Form von Repogeschäften. Vielmehr wickelt sie die Zuführung von Liquidität über befristete Transaktionen im Wege des Pfandkredits ab. Das als Sicherheit bestimmte Pfand verbleibt hierbei im Eigentum des Schuldners. Offenmarktkredite werden außerdem (anders als die bilateralen Wertpapierpensionsgeschäfte) über Ausschreibungsverfahren (Tender) vergeben. Die Vorschaltung der Tenderausschreibung dient der Vorbereitung und Abgabe der Gebote durch die Geschäftspartner. Von 1979 bis Ende 1998 hat die Bundesbank Wertpapierpensionsgeschäfte auch sehr erfolgreich zur befristeten Bereitstellung von - Zentralbankgeld genutzt. Die Bundesbank nahm von den Kreditinstituten i.d.R. lombardfähige Wertpapiere in Pension, und die Kreditinstitute verpflichteten sich, diese Papiere nach Ablauf einer jeweils vereinbarten Frist zurückzunehmen (echtes Pensionsgeschäft). Für die Dauer des - Pensionsgeschäfts erhielten die Banken Zentralbankgeld. Die Laufzeiten dieser Geschäfte schwankten zwischen wenigen und knapp über 60 Tagen. Der Preis, den die Banken für die befristete Überlassung von Zentralbankgeld bezahlten, war der Wertpapierpensionssatz. Bei der Ausschreibung ihrer Wertpapierpensionsgeschäfte bediente sich die Bundesbank des Tenderverfahrens. Zur tageweisen Beeinflussung der Bankenliquidität hatte die Bundesbank seit November 1988 auch Wertpapierpensionsgeschäfte in Form des »Schnelltenders« eingesetzt. Deren Laufzeit betrug drei bis zehn Tage. Beim Schnelltender wurden bestimmte geldmarktaktive Banken angesprochen, die bei unvorhergesehenen Verknappungstendenzen am Geldmarkt für eine schnelle Weiterleitung der empfangenen Mittel im Interbankenhandel sorgen konnten. Ein verkürztes Ausschreibungsverfahren ermöglichte die Abwicklung dieser Geschäfte innerhalb weniger Stunden. Die Wertpapierpensionsgeschäfte in Form des Mengen- bzw. des Zinstenders entwikkelten sich rasch zur wichtigsten Quelle der Zentralbankgeldbereitstellung. Ihr Anteil an der Gesamtrefinanzierung des Bankensystems erreichte in den 90er Jahren gut zwei Drittel, während die vorher dominierenden Rediskontkredite auf knapp ein Drittel zurückfielen. Wertpapierpensionsgeschäfte wurden bei diesen Dimensionen auch zur Grundversorgung des Bankensystems mit Zentralbankgeld eingesetzt. Ihr hoher Anteil an der Gesamtrefinanzierung verschaffte der Bundesbank große Flexibilität bei der Geldmarktsteuerung. Da praktisch laufend (i.d.R. wöchentlich) Wertpapierpensionsgeschäfte fällig wurden und zur Prolongation anstanden, konnte die Bundesbank in kürzester Zeit auch ausgeprägte Liquiditätsschwankungen am Geldmarkt kompensieren. Dies geschah, indem sie die anstehenden Anschlußgeschäfte mengenmäßig aufstockte oder kürzte oder auf eine Prolongation ganz verzichtete. Als Folge der gewachsenen Bedeutung der Pensionsgeschäfte rückten die Wertpapierpensionssätze mehr und mehr in eine gewisse Leitzinsfunktion für die Zinsentwicklung am Geldmarkt ein. Literatur: Deutsche Bundesbank (Okt. 1995). Issing, O. (1996)

Kauf lombardfähiger Wertpapiere durch die Deutsche Bundesbank mit gleichzeitiger Vereinbarung des Rückkaufs zu einem bestimmten Termin. Die Wertpapiere müssen an einer Börse im amtlichen Handel oder geregelten Markt notiert werden. Dieses Verfahren wird z. B. angewandt bei der Zuteilung von Zentralbankgeld an Kreditinstitute im Rahmen der Geldpolitik der Deutschen Bundesbank. Bei der Zuteilung von Wertpapierpensionsgeschäften unterscheidet man zwischen dem Mengen- und dem Zinstender.

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