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Prolongation

(Verlängerung, Vertragsverlängerung) finanzwirtschaftlich von Bedeutung im Zusammenhang mit einer Fristverlängerung bei einem Bankkredit, Wechsel ( Wechselprolongation) und dem Termingeschäft.
Laufzeitverlängerung eines Rechtsverhältnisses, insbesondere bei Zahlungs- oder Liefervereinbarungen.

Prolongation ist die Verlängerung eines befristeten Vertragsverhältnisses.

Beispiel:
Verlängerung eines Termingeschäfts, eines Kredits, eines Wechsels.


bedeutet die Verlängerung der Laufzeit eines Geschäfts oder Auftrags, insbesondere das Hinausschieben der Fälligkeit einer Erfüllungsleistung (auch Stundung).

Vereinbarung über die Vereinbarung eines weiteren Zahlungsziels für eine an sich fällige Forderung. Wird darüber ein neuer Wechsel mit einer späteren Fälligkeit ausgestellt und vom bisheriger Wechselschuldner akzeptiert, sprich man von einem Prolongationswechsel.

1. Stundung (Moratorium) einer Wechselverbindlichkeit (Wechsel). Hierzu wird ein neuer Wechsel (Prolongationswechsel) anstelle des Wechsels, der nicht bezahlt werden kann, ausgestellt. 2. auch allgemein für die Fristverlängerung eines Geschäfts bzw. Vertrags.

Prolongation (lat. = Verlängerung) bedeutet ist und ung einer fälligen Leistung bzw. Verlängerung einer Frist.
Prolongation eines Kredits: Auf Antrag des Kreditnehmers wird die Frist für die Rückzahlung eines Kredits verlängert, wobei der prolongierte Kredit nicht zu denselben Konditionen weitergeführt werden muß. Die Bank bestätigt die Prolongation schriftlich.
Prolongation eines Wechsels: Der Bezogene akzeptiert einen neuen vom Aussteller oder letzten Inhaber ausgestellten Wechsel gegen Rückgabe des alten fälligen Wechsels. Der neue Wechselbetrag wird ggf. um Diskontspesen und die Wechselsteuer erhöht.
Prolongation eines Termingeschäfts: Die Erfüllung einer offenen Terminposition wird über den Liquidationstag hinaus auf eine weitere Abrechnungsperiode verschoben, wenn sich Hausse oder Baisseerwartungen eines Terminhändlers nicht oder nicht ganz erfüllt haben.

1. Allg. Verlängerung von Finanzgeschäften, spez. von Termingeschäften.
2. Verlängerung der Laufzeit eines Bankkredits, entweder automatisch erfolgend oder ausdrücklich durch die Bank auf Antrag des Kreditnehmers.
3. Verlängerung der Finanzierungsdauer bei einem Wechselkredit durch das Akzeptieren eines neuen - durch den Aussteller oder den letzten Inhaber ausgestellten - Wechsels durch den Wechselschuldner. Der Prolongationswechsel ist im Grunde ein Finanzwechsel, auch wenn er einen Handelswechsel verlängert.

Verlängerung der Fälligkeit von Krediten einschließlich Wechseln im Einverständnis mit dem Gläubiger.

Einvernehmliche Verlängerung der Erfüllungsfrist, z. B. von Wechseln und Krediten.

Bez. f. d. Verlängerung der vereinbarten bzw. bestimmten Erfüllungsfrist; z. B. die Verschiebung des Fälligkeitstermins einer Zahlungsverpflichtung (Stundung).

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