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Prolongationswechsel

Wechsel(ausstellung) mit späterer Fälligkeit zur Verlängerung eines demnächst fälligen   Wechsels mit denselben Wechselbeteiligten (Aussteller, Bezogener und Akzeptant). Der Diskonterlös des später fällig gestellten Prolongationswechsels dient i.A. der Einlösung des aktuell fälligen Wechsels. Eine Wechselprolongation bedeutet somit eine Verlängerung des Zahlungsziels, das der Lieferant (Wechsel­aussteller) seinem Kunden (Wechselbezogener und Akzeptant) gewährt.

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