Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen.
Sie ist vor allem zuständig für die Mitwirkung an Außenprüfungen der
Landesfinanzbehörden (Finanzverwaltung), die Entlastung von deutschen Steuern
aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen, die Vergütung von Umsatzsteuer und
die Zahlbarmachung der Bezüge von Bundesbediensteten. Das Bundesamt wurde
durch das Finanzverwaltungsge- setz vom 30. 8. 1971 errichtet. Sitz ist Bonn.
Obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Es wirkt mit an der Außenprüfung der Landesfinanzbehörden im Zusammenhang mit Vorschriften über die Auslandsbeziehungen und deren Besteuerung nach dem Außensteuergesetz und dem Entwicklungsländersteuergesetz. Es wurde durch das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) von 1971 errichtet.
(BfF). Die größte der acht dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordneten Bundesoberbehörden. Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich Steuern sowie Dienstleistungen gegenüber Bürgern, der Wirtschaft und anderen Verwaltungen. In außenwirtschaftlicher Hinsicht ist das „Informationszentrum Steuern im In- und Ausland" des BfF von besonderem Interesse. Es nimmt die Aufgaben des vor 2002 im BMF angesiedelten Bereichs „Steuern und Steuerpolitik des Auslands" und des schon immer zum BfF gehörenden Auskunftsdienstes der „Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)" wahr. Das Informationszentrum beantwortet Anfragen (insb. aus dem BMF) zum ausländischen Steuerrecht. Es überprüft steuerliche Gesetzgebungsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit internationalen Entwicklungstendenzen und mit den Grundzügen der Steuersysteme anderer EU-und OECD-Staaten. Das BW stellt eine Standard-Prüfsoftware für die Prüfungsdienste der Länderfinanzverwaltungen und der Bundesbetriebsprüfung (bei großen Unternehmen) in Bezug auf den ab 2002 zugelassenen Zugriff auf steuerliche Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen der Steuerpflichtigen bereit. Es ist u. a. befasst: mit der Besteuerung der Inländer mit Auslandseinkünften und mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung (s. Doppelbesteuerungsabkommen) sowie der Umsatzsteuer (Umsatzsteuerkontrollverfahren der EU; Umsatzsteuervergütung an ausländische Unternehmen und an ausländische ständige diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen sowie an deren ausländische Mitglieder; Vergütung von Umsatzsteuer und anderer indirekter Steuern an internationale Organisationen und zwischenstaatliche Vereinigungen). Das BIF gewährt zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen. http://www.bff-online.de
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