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Bundesraumordnungsprogramm

Zusammenfassung und Konkretisierung der Zielvorstellungen und
Grundsätze der Raumordnungspolitik; von Bund und Län­dern für die langfristige
räumliche Entwick­lung des Bundesgebietes aufgestellt (1975). Das
Raumordnungsprogramm soll als Orien­tierungsrahmen und Koordinationshilfe bei
allen raumbedeutsamen Planungen und Maß­nahmen (einschl. des Einsatzes
raumwirksa­mer Bundesmittel) dienen. Für die Zwecke des
Bundesraumordnungsprogramms wurde das Bundesgebiet in 38 "Gebietseinheiten"
unter­teilt, die für einzelne Bereiche des Programms als Beobachtungs- und
Aussageräume (Pro­blemgebiete), nicht aber als Planungsräume verwendet werden.
Bei 24 Gebietseinheiten wurden z.B. besondere Probleme der Infra- und
Erwerbsstruktur, bei 10 Gebietseinheiten Abwanderungsgefährdung und bei fünf Ge­bieten
Zuwanderungsdruck festgestellt.


Das Programm hat für Private keine Bin­dungswirkung, ist also ein
Beispiel "indikati­ver Planung". Seine geforderte Fortschrei­bung ist durch
Grundsatzdiskussionen über die zu geringe Praxisnähe und Handlungs­orientierung
sowie über seine inzwischen ver­änderten Rahmenbedingungen aufgehalten worden,
ein neues Bundesraumordnungspro­gramm dadurch in Frage gestellt. Gleichwohl hat
die Ministerkonferenz für Raumordnung (1981) die Fortsetzung dieser Bemühungen
grundsätzlich beschlossen.




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