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Bundesrechnungshof

unabhängige Bundesbehörde, deren Aufgabe gemäß Art. 114 Grundgesetz (GG) die Überwachung der gesamten Finanzgebarung und Haushaltsführung des Bundes und seiner Sondervermögen ist.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Oberste Bundesbehörde zur Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes.

oberste Bundesbehörde zur Prüfung der ge­samten Haushalts- und
Wirtschaftsführung des Bundes einschl. seiner Sondervermögen und Eigenbetriebe.
Die Prüfung erstreckt sich sowohl auf die Einhaltung geltender Ge­setze und
Vorschriften als auch auf die Wirt­schaftlichkeit und Wirksamkeit der Aufga­benerfüllung.
Der Bundesrechnungshof ist als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle und dem
Gesetz unterworfen und unterstützt Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung bei
ihren Entscheidungen. Über das Ergebnis seiner Prüfungen berichtet der
Rechnungshof diesen Institutionen in sog. "Bemerkungen". Auf der Grundlage
seiner Prüfungserfahrun­gen berät er sie außerdem und gibt ihnen Empfehlungen.
Der Bundesrechnungshof wurde durch Bundesgesetz vom 17.11. 1950 geschaffen.
Als Folge der Haushaltsreform von 1969 wurden die Rechtsgrundlagen in der
Bundeshaushaltsordnung vom 19.8. und im Bundesrechnungshofgesetz vom 1985 neu festgelegt. Die Behörde be­stimmt
Zeit und Art der Prüfungen nach eige­nem Ermessen. Sitz in Frankfurt.           




(BRH). Sitz: Bonn. Er prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich einen Bericht vorzulegen. Die Mitglieder des BRH besitzen richterliche Unabhängigkeit. http://www.bundesrechnungshof.de

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