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Bundesschatzanweisungen

(Bundesschätze, Schätze) von der Bundesrepublik emittierte börsennotierte Coupon-Papiere (Coupon) mit Stückelung von 5000 DM und einer Laufzeit von vier Jahren. Die mEmissionen erfolgen vierteljährlich und sind auf die DTB-Termine für Geldmarkt-Futures abgestimmt. Die Marktpflege wird durch die Bundesbank übernommen. Die Titel sind börsennotiert, mündelsicher, deckungsstockfähig, lombard- und pensionsfähig.

Schatzanweisungen des Bundes.

Vom Bund , der Bundesbahn oder der Bundespost zwecks teilweiser Deckung des Kreditbedarfs ausgegebene Schuldverschreibungen, mit einer Laufzeit von einem halben bis zu zwei Jahren. Auf Bundesschatzanweisung werden keine Zinsen gezahlt daher spricht man auch von unverzinslichen Schatzan weisungen (USchätze). Eine Ren dite ergibt sich aber für den Käufer von Bundesschatzanweisung aufgrund des unter dem Nennwert liegenden Ausgabekurses (Effektiwerzinsung). Den Bundesschatzanweisung er kennt die Deutsche Bundesbank zum Teil Geldmarktfähigkeit zu (Geld markt).

(»Schätze«) seit 1996 vierteljährlich im Tenderverfahren nach amerikanischem Zuteilungsmodus über die Bietergruppe Bundesemissionen begebene Bundeswertpapiere mit zweijähriger Laufzeit.

Siehe: Schatzanweisungen

Festverzinsliche Schuldverschreibungen des Bundes mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Sie hießen bis 1991 Kassenobligationen. B. werden im Ausschreibungsverfahren begeben. An diesem dürfen sich unmittelbar nur Kreditinstitute, die Mitglied der „Bietergruppe Bundesemissionen" sind, beteiligen. Erwerber sind v. a. institutionelle Anleger, einschl. Kreditinstitute. B. können nach Börseneinführung von jedermann zum aktuellen Tageskurs ge- und verkauft werden. Vgl. Schatzanweisungen, Bubills, Bundesobligationen, Bundesanleihen.

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