Koordinierungsausschuß
Das Coordinating Committee for Multilateral Strategie Export Controls (früher: Coordinating Committee for East-West Trade Policy) war eine Vereinigung, die während der Zeit des »Kalten Krieges« auf Initiative der USA von 17 westlichen Industrienationen errichtet wurde. Hierzu gehörten alle NATO-Staaten (außer Island) sowie Australien und Japan. Ziel war die Verhinderung des Exports militärisch oder strategisch wichtiger Güter in die sozialistischen Staaten, um den eigenen Technologievorsprung vor allem im militärischen Bereich zu sichern. COCOM wurde 1949 als informeller Zirkel mit Sitz in Paris gegründet und unterlag keiner internationalen oder nationalen Kontrolle; damit war offiziell allerdings auch kein Mitglied an die Beschlüsse gebunden. Hauptaufgabe war die Zusammenstellung von Listen technischer Güter und Know-how, deren Export in die sozialistischen Staaten verboten wurde. In drei Listen (COCOM-Liste) wurde die Nicht-Ausfuhr von
- Rüstungsgütern (Kriegswaffenkontrollgesetz)
- nuklearem Material und
- zivilen Gütern (Dual-use-Gütem) geregelt.
In Deutschland wurden diese Listen als Anlage zur Außenwirtschaftverordnung nach § 7 AWG (Außenwirtschaftsgesetz) bindendes Recht; Ausnahmen mussten beim Außenwirtschaftsamt beantragt und COCOM gemeldet werden. Damit unterlagen Verstöße gegen die COCOM-Liste auch den Sanktionen des nationalen Außenwirtschaftsrechts.
Mit Beendigung des Ost-West-Konfliktes wurde COCOM am 31. März 1994 einvernehmlich aufgelöst und die Gründung einer Nachfolgeorganisation (New Forum) vereinbart. Ziel ist die Vermeidung von Exporten von Massenvernichtungswaffen oder Technologien zu ihrer Herstellung in politisch unzuverlässige Entwicklungsländer und Schwdlenländer wie Nord-Korea, Irak oder Libyen. Zu diesem Zweck können in der neuen Organisation auch ehemalige sozialistische Staaten mitwirken (vgl. Koch, 1998a, S. 166t).
Abk. für Coordinating Committee of the Consultative Group.
Abk. für Coordinating Committee for East/West Trade Policy. Es handelt sich um ein internationales Embargogremium, welches den Technologietransfer in Ostblockländer verhindern soll, um die Entwicklung des Rüstungspotentials dieser Staaten zu hemmen. Es wurde 1950 während des Koreakrieges gegründet und hat seinen Sitz in Paris. Die Mitglieder des COCOM sind die NATO-Staaten (mit Ausnahme von Island) und Japan. Die Embargolisten werden in nationales Recht transformiert. Die jährlichen Überprüfungen der COCOM-Listen bringen lfd. Änderungen, meist schrittweise Lockerungen. Die Verfahrensvorschriften des COCOM für die Ausfuhr strategisch wichtiger Güter sichern auch die Überwachung des Endverbleibs durch Unbedenklichkeitsbestätigung und/oder durch eine Wareneingangsbestätigung. Von der COCOM-Länderliste waren 1990 Albanien, Bulgarien, die Volksrebublik Korea, Kuba, die Mongolische Volksrepublik, Polen, Rumänien, die damalige Sowjetunion, die CSSR, Ungarn, Vietnam und die Voksrepublik China betroffen. Sie galt nicht für Jugoslawien. Das Embargokonzept beinhaltet keine klaren Definitionen über den Begriff eines strategischen Gutes. Die COCOM-Listen sind daher das Ergebnis politischer Verhandlungen und nicht das Ergebnis ökonomischer Überlegungen.
Abk. f. (engl.) Coordinating Committee for Multilateral Export Controls, Coordinating Committee for East-West Trade Policy. Gegr. 1949. Sitz: Paris. Ziel: Kontrolle des Außenhandels mit Waren, die v. a. einen wichtigen Beitrag zum militärischen Potenzial des ehemaligen Ostblocks und anderer die Sicherheit der „westlichen Welt" gefährdenden Staaten hätten leisten können. Für bestimmte „sensible"/„sensitive” Gütern wurden Embargo-Listen geführt. Diese „Internationalen Listen - IL" wurden (einschl. bes. Kontrollverfahren) in die nationalen Außenwirtschaftsbestimmungen der (zuletzt 17) Mitgliedstaaten eingebunden. Sie bildeten die Grundlage nationaler Ausfuhrlisten. COCOM wurde am 31.03.1994 aufgelöst. Nachfolgeorganisation: Wassenaar Arrangement, Vereinbarung von Wassenaar über die Exportkontrolle konventioneller Waffen und Dual-Use-Güter und -Technologien.
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