Future auf eine fiktive kurzfristige Schuldverschreibung des Bundes oder der Treuhandanstalt.
Basiswert:
Fiktive kurzfristige Schuldverschreibung des Bundes oder der Treuhandanstalt mit dreiviertel- bis zweieinvierteljähriger Laufzeit und einem Zinssatz von 6 %.
Kontraktwert:
DM 250.000,-
Preisermittlung:
In Prozent vom Nominalwert; auf zwei Dezimalstellen.
Minimale Preisveränderung:
0,01 Prozent; dies entspricht einem Wert von DM 25,?.
Liefermonate:
Die jeweils nächsten drei Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember.
Letzter Handelstag:
Zwei Tage vor dem Liefertag des jeweiligen Quartalsmonats. Handelsschluß für den jeweiligen Liefermonat ist 12.30 Uhr (Frankfurter Zeit).
Liefertag:
Der zehnte Kalendertag des jeweiligen Quartalsmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist, andernfalls der darauffolgende Börsentag. Die Belieferung erfolgt über den DKV (Deutscher Kassenverein AG).
Erfüllung:
Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position in einem Schatz-Future-Kontrakt kann nur durch bestimmte Schuldverschreibungen nämlich Bundesschatzanweisungen, die eine ursprüngliche Laufzeit von höchstens 2¼ und eine Restlaufzeit von mindestens 1¾ Jahren haben, darüber hinaus Bundesobligationen, vierjährige Bundesschatzanweisungen, Bundesanleihen oder börsennotierte, von der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt und unmittelbar garantierte Schuldverschreibungen der Treuhandanstalt - erfüllt werden, die am Liefertag eine Restlaufzeit von 1¾ bis 2¼ Jahrenhaben. Die Schuldverschreibungen müssen ein Marktvolumen von 4 Mrd. DM aufweisen.
Tägliche Abrechnung:
Für jeden Kontrakt werden Gewinne und Verluste aus offenen Positionen an dem betreffenden Börsentag im Anschluß an die Post-Trading-Periode ermittelt und dem internen Geldverrechnungskonto gutgeschrieben bzw. belastet. Für offene Positionen des Börsenvortages berechnet sich der Buchungsbetrag aus der Differenz den täglichen Abrechnungspreisen des Kontraktes vom Börsentag und Börsenvortag. Für Geschäfte am Börsentag ergibt sich der Buchungsbetrag aus der Differenz zwischen dem Preis des Geschäfts und dem täglichen Abrechnungspreis des Börsentages.
Täglicher Abrechnungspreis:
Durchschnitt der Preise der letzten fünf zustandegekommenen Geschäfte oder der Durchschnitte der Preise aller während der letzten Handelsminute zustandegekommenen Geschäfte, sofern in diesem Zeitraum mehr als fünf Geschäfte zustandegekommen sind. Ist eine derartige Preisermittlung nicht möglich oder entspricht der so ermittelte Preis nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen, legt die DTB den Abrechnungspreis fest.
Schlußabrechnungspreis:
Gleiches Verfahren wie zur Berechnung des täglichen Abrechnungspreises, jedoch bereits um 12.30 Uhr des letzten Handelstages.
Margin:
Die Marginverpflichtung wird von der DTB mittels des ?Risk Margining?- Verfahrens ermittelt.
Handelszeiten:
8.00 Uhr ? 17.30 Uhr.
Vorhergehender Fachbegriff: DTB-Option auf den DAX-Index | Nächster Fachbegriff: DTB-US $/EUR-Option
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|