Börse
Börse, deren Handelsobjekte ?verzinsliche Massenpapiere? ( Effekten) sind; Aktien, Kuxe (keine GmbH-Anteile wegen fehlenden Wertpapiercharakters), Anleihen (keine Wechsel wegen fehlender Massenpapiereigenschaft; keine Schatzanweisungen, da Verzinsung durch Diskont; keine Investment-Zertifikate - Effekteninvestment: Preisermittlung über den Effektenbestand des Investmentfonds). Die Effektenbörse ist eine Refinanzierungsstelle für Effektenbesitzer, die diese von den Emittenten bzw. Emissionsbanken ( Emission) oder aber über die Börse erworben haben. Wertpapierbörsen in der Bundesrepublik Deutschland (Gründungsjahr der Börse in Klammern) in der Reihenfolge ihrer gegenwärtigen Bedeutung: Frankfurt/M. (1885), Düsseldorf (1875), München (1830), Hamburg (1558) und Stuttgart (1860), Berlin (1685), Hannover (1787), Bremen (1614); Börsenhandel, Amtlicher Markt, Geregelter Markt, Freiverkehr Börsenzulassung von Wertpapieren, Termingeschäft.
Wertpapierbörsen im Sinne des Börsengesetzes sind Börsen, an denen Wertpapiere und Derivate gehandelt werden.
Eine Wertpapierbörse wird auch Effektenbörse genannt, ein Begriff, der sich im 19. Jahrhundert durchgesetzt hat. Bereits Anfang des 17. Jahrhunderts wurde von Kaufleuten in Bezug auf Ware und Wertpapiere - bewegliche Güter also -von Effekten gesprochen. Das Wort ist dem Lateinischen entlehnt (»effectus«: Aus- oder Durchführung, Wirkung, Hervorbringung, Erfolg), kommt aber letztlich über das Italienische in die Sprache des Handels und der Geldwirtschaft (»effetti» für Vermögen, Wertpapier, auch Kreditbrief).
Börse für den Handel mit vertretbaren Wertpapieren und Rechten auf Wertpapiere; daher auch die Bez. Wertpapierbörse.
(Wertpapierbörse): Eine Börse für den Handel mit Aktien, Obligationen, Rentenpapieren, Kuxen, Bezugsrechten usw.
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