Geschäfte der Kreditinstitute (Banken), denen zur Kapitalanlage geeignete und gewöhnlich an Börsen gehandelte Wertpapiere zugrunde liegen (Aktien, Schuldverschreibungen). Im einzelnen übernehmen die Banken für ihre Kunden die Erstausgabe von Effekten (Effektenemission), den Effektenkauf und -verkauf sowie die Effektenverwahrung und -Verwaltung (Depotgeschäft). Literatur: Oppermann, GJDegner, H., Börsen- und Wertpapiergeschäfte, 4. Aufl., Frankfurt a. M. 1981. Müller-Schwerin, E., Der Börsenterminhandel mit Wertpapieren, Berlin 1975.
Bankgeschäfte
Auch: Wertpapiergeschäft. Nach § 1 KWG die Anschaffung und die Veräusserung von Wertpapieren für andere, also das Effektenkommissionsgeschäft. Bankwirtschaftlich verwendet weiter gefasst: neben Emission von Wertpapieren eine Reihe weiterer Aktivitäten. Im Rahmen der Bankgeschäfte nimmt das Effektengeschäft vor allem bei den Geschäftsbanken eine bedeutende Stellung ein. Dies gilt sowohl für Geschäfte mit Aktien als auch besonders für solche mit festverzinslichen Wertpapieren.
Kommissionsgeschäft.
Bankgeschäfte unterschiedlicher Art, die den An- und Verkauf von Effekten auf Kommission, das Depotgeschäft, das Emissionsgeschäft sowie die Eigengeschäfte der Bank in Effekten umfassen.
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