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Eigengeschäft

(Eigenhandel) Bezeichnung für
(1) alle Wertpapiergeschäfte, die ein Kreditinstitut für eigene Rechnung tätigt;
(2) Tafelgeschäfte;
(3) alle Geschäfte, die ein Kreditinstitut bei Kundenaufträgen in amtlich nicht notierten Effekten tätigt.

Z. T. auch: Eigenhandel, Nostrogeschäft. Geschäft, das die Bank für eigene Rechnung und in eigenem Namen tätigt. Ein Geschäft lässt sich nicht stets zuverlässig dem Bereich Eigen- oder Kundengeschäfte zuordnen, da bei vielen Geschäften die Initiative sowohl vom Kunden als auch von der Bank ausgehen bzw. sich der Charakter des Geschäfts im Zeitablauf ändern kann. Eigengeschäfte der Banken sind nach ihren Funktionen für die Bank selbst: Arbitrage-, Spekulations-, Sicherungsgeschäfte, Refinanzierung und Kapitalanlage. Nach dem Gegenstand der Eigengeschäfte handelt es sich vor allem um Geldmarkt-, Devisen-, Wertpapier- und Derivateeigen-geschäfte. Ggs.: Kundengeschäft.

Eigengeschäft ist der Kauf und Verkauf von Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Groß- und Einzelhandel betrei­ben überwiegend das Eigengeschäft. Beim Kauf von Waren im Eigengeschäft trägt der Käufer das volle Risiko dafür, dass er die eingekauften Waren auch wieder absetzen kann. Hat er einmal einen Kaufvertrag abge­schlossen, muss er die gekaufte Ware zum vereinbarten Preis in der vereinbarten Menge auch abnehmen. Das Risiko ist umso größer, je länger der Zeitraum zwischen Abschluß des Kaufvertrages und der Auslieferung der gekauften Ware ist. Dafür hat der Käufer die uneingeschränkte Verfügungsmacht über die gekaufte Ware, kann sie in seine Sorti­ments- und Preispolitik ohne Rücksicht auf den Verkäufer einfügen. Umgekehrt ist es beim Verkauf von Waren im Eigengeschäft. Ist der Kaufvertrag erst ab­geschlossen, hat der Verkäufer keinerlei Risi­ko mehr, gleich wie sich der Markt für die verkaufte Ware entwickelt oder wandelt. Beim Eigengeschäft lassen sich das Lager­geschäft und das Streckengeschäft unter­scheiden. Der Gegenbegriff zum Eigenge­schäft ist das Fremdgeschäft.

(Eigenhandel): Allgemein die Geschäftstätigkeit im eigenen Namen und auf ei­gene Rechnung im Gegensatz zum Fremd­geschäft.
juristische Handelsformen;
vgl. Kommissionshandel, Maklerhandel, Ver­mittlungshandel

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