die Preisuntergrenze, deren Höhe nicht von den Kosten eines Produktes bestimmt wird, sondern von den absatzpolitischen Vorteilen, die der billige Verkauf eines Produktes für den Absatz anderer Produkte bringt. Dabei findet eine Erfolgskompensation statt: Ein Produkt wird u.U. sogar unter der kostenwirksamen Preisuntergrenze verkauft, da es den Absatz eines anderen, gewinnbringenden Produktes fördert. Vgl. preispolitischer Ausgleich.
Die Verlusthöhe (gemessen als Opportunitätskosten, d.h. als Differenz zwischen Verkaufspreis sonst und Verkaufspreis jetzt) muß durch Mehrerlöse beim Verkauf der im Sortimentsverbund stehenden Produkte mindestens kompensiert werden. Dabei ist sowohl ein Artikelausgleich (Mehrerlöse bei anderen Produkten) als auch ein Auftragsausgleich (Mehrerlöse bei anderen Aufträgen) möglich. Mehr- und Mindererlöse sind nie genau bestimmbar; vielmehr ist man auf Erwartungen und Schätzungen angewiesen.
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