Ein Strukturfonds der EU zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik mit Schwerpunkten in der Marktstützung und Förderung der landwirtschaftlichen Umstrukturierung. Aus seinen Mitteln werden Preisstützungsmaßnahmen und Ausfuhrerstattungen finanziert, die Landwirten feste Preise sichern. Darüber hinaus unterstützt er durch Subventionen Rationalisierungs-, Modernisierungs- und Strukturverbesserungsmaßnahmen der landwirtschaftlichen Betriebe.
(EAGFL) (kurz: Europäischer Agrarfonds) 1962 errichteter Fonds der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zur Finanzierung der EG-Agrarpolitik. Der in Art. 40 Abs. 4 des am 1. 1. 1958 in Kraft getretenen EWG-Vertrags vorgesehene Agrarfonds wurde 1962 durch eine Verordnung des Rates der EWG errichtet. Ursprünglich war der Europäische Agrarfonds ein echter Fonds, der durch Beiträge der EWG- Mitgliedstaaten nach einem eigenen Beitragsschlüssel finanziert wurde. Seit 1971 ist er weder im rechtlichen noch im technischen Sinne mehr ein echter Fonds, sondern Teil des allgemeinen Haushalts der EG. Seine Mittel stammen seither ebenso wie die übrigen Mittel dieses Haushalts aus den eigenen Einnahmen der EG. Der EAGFL umfasst die Abteilung "Ausrichtung" und die Abteilung "Garantie". Die Abteilung Ausrichtung ist zuständig für die Finanzierung der gemeinsamen Politik zur Verbesserung der Agrarstruktur. Die Abteilung Garantie finanziert die öffentlichen Ausgaben, die durch die Errichtung der gemeinsamen Agrarmarktorganisationen entstehen, also insb. den Ankauf und die Verwertung der Agrarüberschüsse. Auf die Abteilung Ausrichtung entfallen i.d.R. weniger als 5% der Ausgaben des EAGFL, auf die Abteilung Garantie dagegen i.d.R. über 95% der Gesamtausgaben des EAGFL. Die Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie, teilten sich 1989 folgendermassen auf die einzelnen Sektoren auf (vgl. Tab.). Insgesamt betragen die Ausgaben des EAGFL schon seit Jahren rund zwei Drittel der Gesamtausgaben der EG (Volumen des Gesamthaushalts der EG 1983: 25 Mrd. ECU). Sie stiegen von rund 30 Mio. RE (120 Mio. DM) im Jahre 1965 auf 16,5 Mrd. ECU (37,2 Mrd. DM) im Jahr 1983 an und weisen noch immer eine stark steigende Tendenz auf. Literatur: EG Kommission, Die Lage der Landwirtschaft in der Gemeinschaft, Bericht 1983, Luxemburg 1984. Ries, A., Das ABC der Europäischen Agrarpolitik, Baden-Baden 1979.
(EAGFL) gemäss Art. 40 EWG-Vertrag 1962 errichteter Fonds zur Finanzierung der Europäischen Agrarpolitik. Er besteht aus den Abteilungen »Ausrichtung« und »Garantie«. Die Abteilung Garantie hat die Aufgabe, sämtliche Stützungsmaßnahmen im Rahmen der EG-Agrarmarktordnungen zu finanzieren. Im Rahmen der Abteilung Ausrichtung verfolgt der Fonds seit 1964 das Ziel, zur Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (einschl. der Investitionsförderung im Bereich Verarbeitung und Vermarktung) sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten beizutragen. Der EAGFL ist seit 1971 ein Bestandteil des EG-Haushalts; der (wegen der landwirtschaftlichen Überproduktion) hohe Anteil am Gemeinschaftsbudget (1991 rd. 59%) soll im Zuge der Reform der -9 Europäischen Agrarpolitik zugunsten einer Vergrößerung der finanziellen Handlungsspielräume auf anderen Politikfeldern weiter reduziert werden. Im Jahr 1991 wurden rd. 70,6 Mrd. DM (34,5 Mrd. ECU) aus Haushaltsmitteln der EG aufgewendet. Nur 6,7% hiervon entfielen auf die Förderung struktureller Verbesserungen (d.h. auf die Abteilung Ausrichtung); der Rest diente zur Preisstützung von innergemeinschaftlichen Agrarerzeugnissen. Insbes. das große Volumen der in Form der Preisstützung aufgewendeten Mittel hat die EG schon wiederholt gravierenden internen und externen Spannungen ausgesetzt. Literatur: Deutsche Bundesbank (1992a)
(EAGFL). Ein Strukturfonds der EU. 1964 zur Finanzierung der gemeinsamen EG-Agrarpolitik eingerichtet. Über ihn werden das Interventionssystem der gemeinsamen Agrarmarktorganisation, die infrastrukturellen und produktivitätssteigernden Verbesserungsmaßnahmen in der Landwirtschaft sowie die Stützung von Überschussverkäufen finanziert. Wenn auf dem freien Markt die garantierten Mindestpreise (Interventions- oder Schwellenpreise) nicht erzielbar sind, werden aus EU-Mitteln landwirtschaftliche Produkte (wie Milch, Butter, Getreide, Fleisch etc.) aufgekauft und gelagert. Dies dient auch dem Schutz vor der Einfuhr von Agrarprodukten, die auf dem Weltmarkt zu niedrigeren Preisen erworben werden könnten. Auf den EAGFL entfällt der weitaus größte Anteil an den Ausgaben des EU-Haushalts.
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