unerwünschter Sachverhalt, der darin besteht, dass ein betrieblicher Prozess nicht in der gewünschten Weise abläuft bzw. nicht die gewünschten Ergebnisse zeitigt. Er stellt eine Abweichung zwischen Merkmalsausprägungen betrieblicher Istobjekte und Merkmalsausprägungen dar, die aufgrund der betrieblichen Zielsetzungen oder externer Vorgaben (z.B. Gesetze) von den Istobjekten zu fordern sind. Ein Fehler lässt sich nur durch den expliziten oder impliziten Vergleich eines Istobjektes mit einem Vergleichsobjekt ( Soll-Ist- Vergleich, Ist-Ist-Vergleich) feststellen (Überwachung). Den Hinweis auf ein fehlerhaftes Istobjekt liefert eine bei der Vergleichshandlung festgestellte Abweichung. Darüber hinaus ist eine Abweichungsanalyse erforderlich, um Fehler bzw. Fehlerursachen zu konkretisieren.
(statistischer Fehler): Allgemein die Abweichung eines Erhebungs-, Beobachtungs-, Meß- oder Schätzergebnisses von einem wahren bzw. erwarteten Wert. Als statistischen Fehler bezeichnet man die Abweichung eines Stichprobenwertes vom - Parameter der Grundgesamtheit (Erwartungswert). Ein experimenteller Fehler liegt vor, wenn andere Faktoren als die unabhängige Variable zur Variation der abhängigen Variablen beitragen.
Bei den verschiedenen Fehlerarten ist zu unterscheiden:
I. nach ihrer Wirkung auf das Ergebnis zwischen
1. - systematischen Fehlern (Bias) die zu einer Verzerrung der Einzelresultate und damit auch des Gesamtresultats in einer bestimmten Richtung führen und
2. Zufallsfehlern (Auswahlfehler, Stichprobenfehler), die per definitionem nicht in einer bestimmten Richtung wirken und daher einander bei einer größeren Anzahl von Beobachtungen in ihrem Mittelwert aufheben. Der Zufallsfehler kann durch Vergrößerung des Erhebungsumfangs verringert und mit Hilfe der Fehlerrechnung auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeitstheorie berechnet werden.
II. Je nach der Entscheidung, zu der sie in der statistischen -o Hypothesenprüfung führen, zwischen
1. -o Fehlern
1. Art (a-Fe hler) und
2. Fehlern
2. Art (ß-Fehler).
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