(finanzwirtschaftliche Zielsetzung, ?optimale? bzw. befriedigende Kapitalstruktur, permanent gegebenes finanzielles Gleichgewicht) Ausgleich von Kapitalbedarf und -deckung, d. h. das erforderliche Kapital ist rechtzeitig und in der erforderlichen Menge bereitzustellen ( Kapitalbedarf). Bei der Abstimmung zwischen Kapitalbedarf und Kapitaldeckung ist die Gesamtzielsetzung der Unternehmung zu berücksichtigen, insbesondere die daraus abgeleiteten finanzwirtschaftlichen Teilziele und Nebenbedingungen, wie Rentabilität, Sicherheit, Liquidität, Unabhängigkeit (Souveränität). Rentabilitätsstreben ist auf möglichst geringe Finanzierungskosten,
Unabhängigkeitsstreben auf die Bewahrung der Souveränität der Unternehmensleitung vor den Einflüssen der Kapitalgeber, Liquiditätsstreben auf die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Unternehmung und Sicherheitsstreben auf die Kapitalerhaltung ausgerichtet.
Vgl.: Finanzdisposition, Finanzierungskosten, Finanzplan, Finanzplanung, Modigliani-Miller-Theorem, Risiko, finanzielles, Risikopolitik
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