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Finanzdisposition

Die Finanzdisposition ist eine Phase der Finanzplanung. Ihre Aufgabe besteht in der Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Sicherung des finanzwirtschaftlichen Gleichgewichts und zur Realisierung weiterer finanzwirtschaftlicher Ziele. Sie setzt zum Erkennen eines Handlungsbedarfs die Finanzkontrolle voraus.

Finanzdispositionen können sich sowohl auf den finanzwirtschaftlichen als auch auf den leistungswirtschaftlichen Bereich eines Unternehmens beziehen. Neben der Aufnahme von Eigen- und Fremdkapital können Finanzdefizite beispielsweise auch durch eine zügigere Auftragsbearbeitung, Abbau von Lagerbeständen oder durch eine zeitliche Verschiebung geplanter Investitionsprojekte verhindert werden. Die Auswahl der zu ergreifenden Finanzdispositionen sollte deshalb ursachenorientiert sein.

Phase der Finanzplanung zur Beseitigung erwarteter Abweichungen vom finanziellen Gleichgewicht (Finanzierungsziele). Sie wird somit nach der Feststellung einer erwarteten Abweichung erforderlich oder auch dann, wenn kein quantitativer Kapitalbedarf besteht, jedoch die qualitativen Aspekte der Kapitalstruktur (Kosten, Fristigkeit, Unabhängigkeit) nicht den Finanzierungszielen entsprechen. Die Finanzdisposition kann sich auf den finanzwirtschaftlichen oder/und den leistungswirtschaftlichen Bereich beziehen (Finanzierungsersatzmaßnahmen oder Investitionen), da sie möglichst bei den Ursachen der Abweichungen ansetzt.

Ganz kurzfristige Finanzplanung, Liquiditätsdisposition.

In enger Abstimmung mit der kurzfristigen Finanzplanung führt die Unternehmung eine Anpassung der Zahlungsmittelbestände auf den verschiedenen Geschäftskonten, ggf. in unterschiedlichen Währungen durch. Dabei sind grundsätzlich drei typische Formen der Finanzdisposition möglich:
(1) Geldbeschaffung im Falle eines aktuellen oder bevorstehenden Zahlungsmitteldefizit; in Abhängig­keit von der erwarteten Dauer des Geldbedarfs kann dabei z.B. ein Geldmarktkredit, eine Erhöhung des Kontokorrentspielraums oder eine Wechseldiskontierung zweckmässig sein.
(2) Geldanlage am kurzfristigen Finanzmarkt im Falle eine vorübergehenden Finanzmittelüberschusses; in diesem Fall erfolgt die Anlage nach Möglichkeit in einer Form, die einen hohen Zinsgewinn aber auch eine hinreichende Flexibilität bietet (für den Fall eines wiederkehrenden Bedarfs).
(3) Ausgleich zwischen verschiedenen Konten des Unternehmen; so wäre es in aller Regel ungünstig, bei einzelnen Banken einen Negativ-, bei anderen aber einen Positivsaldo auf dem Kontokorrentkonto zu führen.. Durch gleichzeitigen Abbau minimal verzinslicher Guthaben und hoch verzinslicher Kre­ditbestände lässt sich das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar positiv beeinflussen. In einem weiteren Sinne lassen sich auch mittel- und langfristige Kapitalbeschaffungs- und Kapital­verwendungsmassnahmen zu den Finanzdispositionen rechnen; diese finanzwirtschaftlichen Aktivitäten werden hier als Finanzierung und Investition gekennzeichnet. Siehe auch  Finanzplanung,   Finanzplan, kurzfristiger und   Finanzplan, langfristiger.

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