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Finanzmarktförderungsgesetz

ist eine Umsetzung der Insiderrichtlinie der Europäischen Union und bezweckt die dort vorgesehene Einführung des Insider-Straftatbestandes (- Insider) und die Einrichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Wertpapierhandel (Wertpapiere).

2002 neu geregeltes Artikelgesetz (4. FMFG), dessen Regelungen z.B. im Aktienrecht, Gesellschaftsrecht oder Börsenrecht eingeflossen sind. 1998 erfolgte bereits eine grundlegende Reform im 3. FMFG. Im Einzelnen wurde hier die Erleichterung des Börsenzuganges von Unternehmen, die Herabsetzung der Verjährungsfrist für fehlerhafte Beratung bei Wertpapieranlagen von 30 auf 3 Jahre ( Verjährung ), die Zulassung von Quoten- und Stückaktien (Aktienarten ), die Deregulierung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) geregelt und das damals neue Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel BAW geschaffen (heute: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ).

Dieses Gesetz vom 26.7.1994 ist die bedeutendste Weiterentwicklung des Kapitalmarktrechts und wichtige Grundlage der Rahmenbedingungen für die deutschen Wertpapiermärkte und Börsenstrukturen. Es soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland verbessern, in Verbindung mit einer Erweiterung des Anlegerschutzes. Alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind hiervon betroffen. Es umfasst insgesamt 20 Artikel. Mit Verabschiedung dieses Gesetzes wurden u. a. Vorgaben der EU umgesetzt. Mittelpunkt des
2. Finanzmarktförderungsgesetzes ist das Wertpapierhandelsgesetz, das u. a. die Insiderregelung, Offenlegungspflichten bei der Veränderung des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften und Verhaltensregeln für Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen enthält.
Neben den Insiderbestimmungen ist für Anleger u. a. die Börsenaufsichtsstruktur von Bedeutung.
Siehe auch: Börse, Insider, lnsiderpapiere, lnsiderverbot, Bundesaufsichtsamt für den Wertpapier-Handel

(FMFG) dienen der Stärkung des Finanzplatzes Deutschland durch Verbesserung der Effizienz, marktwirtschaftlichen Verfassung und Integrität des Finanzwesens. a) Das am 1.3.1990 in Kraft getretene
1. FMFG wurde unter dem Zugzwang der zum 1.7.1990 umzusetzenden Richtlinie des EG-Rats zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs sowie der beginnenden Ersten Stufe der Europäischen Wirtschaft- und Währungsunion erlassen. Es schaffte u.a. die Börsenumsatzsteuer ab und beseitigte dadurch einen Kostennachteil privater gegenüber öffentlicher Anleihen sowie des deutschen Kapitalmarkts gegenüber ausländischer Konkurrenten. b) Das am 1.8.1994 in Kraft getretene
2. FMFG bildete die Grundlage für die Errichtung des - Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel und schuf die Voraussetzung für reine Geldmarktfonds. c) Das am 1.4.1998 in Kraft getretene
3. FMFG vom 24.3.1998 novellierte in Fortsetzung der Liberalisierung insbes. das Börsen- und Wertpapierhandelsrecht sowie die Gesetze über Kapitalanlage- und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. Man versprach sich von einer fortschreitenden Deregulierung der Finanzmärkte die Mobilisierung von Risikokapital für innovative Unternehmen und nicht zuletzt auch eine Stärkung des deutschen Geld- und Kapitalmarkts im Europäischen Binnenmarkt und im globalen Wettbewerb.

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