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Floor

(a) (Zinsausgleichszertifikat) Optionsschein (Typ European Option), der das Recht auf Zinsausgleichszahlungen verbrieft. Die Zinsausgleichszahlungen errechnen sich im Regelfall aus der Differenz um die ein bestimmter Referenzzinssatz (z. B. Fibor) an einem Stichtag unter einer festgelegten Zinsuntergrenze liegt.
(b) Bezeichnung für eine garantierte Zinsuntergrenze, die teilweise bei Floating Rate Notes (Floater) in den Anleihebedingungen festgeschrieben wird. Ihre Existenz garantiert den Investoren, daß die Verzinsung der Anleihe im Verlauf einer Niedrigzinsphase auf ein Minimalniveau festgeschrieben wird; Gegenteil: Cap.

Finanzinnovation zur Absicherung gegen Zinssenkungen. Ein Zins-floor ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der sich der Verkäufer eines floor verpflichtet, während der vereinbarten Laufzeit an den Käufer immer dann eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn der Referenzzins (Marktsatz, z. B. Libor) zu Beginn der Referenzperiode die vereinbarte Zinsuntergrenze (floor rate) unterschreitet. Die Ausgleichszahlung entspricht dem Wert der Differenz zwischen Referenzzins und Zinsuntergrenze. Eingesetzt werden kann ein floor beispielsweise von einem Gläubiger eines variabel verzinslichen Kredites zur Absicherung gegen fallende Zinsen. -. collar; Gegensatz cap.


Auch: Interestratefloor. Zinsbegrenzungsvereinbarung, Form einer kassageschäftsbezogenen Zinsoption. Zinsuntergrenze bei zinsvariablen Schuldverhältnissen, vor allem Anleihen (Floatingratenote, -bond) und Krediten (Rolloverkredit); unter diese Grenze kann der Zinssatz nicht fallen. Der Käufer eines Floor ist berechtigt, bei der Bank als Stillhalter eine Termineinlage genau bestimmter Laufzeit zur Basisrate zu platzieren. Er schreibt damit eine Mindestverzinsung fest und kann so einen passivischen Festzinsüberhang gegen fallende Zinsen absichern. Ein Floor entspricht damit wirtschaftlich einer Serie von Optionen europäischen Typs (Kaufoptionen auf Währungs-futures oder Verkaufsoptionen auf Forwardrate-Agree-ment mit Basisrate). Die Anzahl der Teiloptionen, aus denen sich ein Floor zusammensetzt, bestimmt sich entspr. dem Sicherungscharakter des Instruments nach der Zahl der Zinsanpassungen einer zinsvariablen Refinanzierung, deren Zinsänderungsrisiko mit dem Floor begrenzt werden könnte. Z.T. in Verbindung mit Zinsobergrenze (Cap) vereinbart, sodass eine Zinsbandbreite (Collar) vorliegt.

Cap

Untergrenze, z.B. als festgelegte Zinsuntergrenze im Rahmen eines   Forward-Rate Agreement (dort mit Anwendungsbeispiel).

Zinsoptionsgeschäft mit vertraglich vereinbarter Zinsuntergrenze bezogen auf einen diesem Geschäft zugrunde liegenden nominellen Kapitalbetrag. Der Käufer erwirbt gegen Zahlung einer Prämie das Recht, vom Verkäufer des Floors die Differenz zur Zinsuntergrenze zu erhalten, falls der Referenzzinssatz (z. B. Drei-Monats-EURIBOR) die vereinbarte Zinsuntergrenze an einem Zinsfestlegungstermin unterschreitet. Der Investor sichert sich damit eine Mindestrendite in Höhe des Floor-Basispreises abzüglich der Prämienzahlung. Eine solche Absicherung ist bei starken Zinsschwankungen, insbesondere bei variabel verzinslichen Anlagen, interessant, um Ertragsrisiken bei fallenden Zinsen abzusichern.

Minimal- oder Mindestzinssatz. Instrument zur Absicherung gegen Zinssenkungen (Hedging). Bei einer variabel verzinslichen Finanzierung garantiert der F.-Verkäufer dem F.-Käufer (Kreditgeber) die Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem vereinbarten F. und einem niedrigeren tatsächlichen Marktzinssatz. Der F.-Verkäufer kassiert bei Vertragsabschluss eine einmalige Prämie; der Kreditgeber begrenzt sein Zinsrisiko. Gegenteil: Cap. S. a. Collar.

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